17-07-2013, 16:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-07-2013, 16:52 von Das Nerdliche Orakel.)
(17-07-2013, 15:59)Ibykus schrieb: Der Ankläger muss den Vorwurf beweisen.Haha!
Wenn der letzte Kontakt mehrere Monate in der Vergangenheit liegt, ist der Beweis nicht mehr möglich (im Übrigen auch nicht mehr glaubhaft).
Der Ankläger ist der Staatsanwalt. Die Frau gilt als Zeuge. So etwas Perverses gibt es in Rechtsstaaten.
Über mich hat vor vielen Jahren mal eine Ex-Kollegin so etwas behauptet. Als Tatzeitpunkt gab sie den Anfang unserer sexuellen Beziehung an. Getrennt hat sie sich ein Jahr später. Die Behauptung kam dann Jahre später - als die Kachelmann-Klamotte durch die Medien ging.
Das Ganze ist nicht zur Anzeige gebracht worden. Meine Ex-Vorgesetzte sagte mir, dass ich mir keine Sorgen machen bräuchte, weil alle, die mich und sie kennen, wüssten, dass das gelogen sei.
(17-07-2013, 14:08)Austriake schrieb: Einen ersten Rat kann ich dir sofort geben - keine Aussage gegenüber niemandem! Sprich darüber ab sofort nur noch mit dem Anwalt deines Vertrauens, der auch dein Strafverteidiger werden soll. Jedes unbedachte Wort, zur falschen Zeit an die falsche Person kann dich ins Gefängnis bringen!Nichts sagen auch.
Ich hatte damals zu meinen Kollegen ein recht offenes Verhältnis. Über sexuelle Praktiken habe ich den Kollegen nichts gesagt. Aber ich habe unter anderem einigen Kollegen erzählt, dass sie mich über ihr Verhältnis mit jemand anderem belogen und betrogen hat - ich habe auch gesagt, um wen es sich handelt.
Nur deshalb, weil ich solche privaten Sachen nicht verschwiegen habe, haben unsere Ex-Kollegen ihr nicht geglaubt. Hätte ich damals dem Kollegen, der mich darauf ansprach, gesagt, dass ich darüber nicht sprechen wolle, wäre es anders gelaufen.
Ich rate dir: Bleib bei deinem Stil!
Wenn du vorher nie etwas Schlechtes über sie gesagt hast, dann sag jetzt auch nichts!
(17-07-2013, 16:41)Ibykus schrieb: Ich würde mir einen Spaß daraus machen und der "Verletzten" mitteilen, wenn sie so gerne vergewaltigt werden würde, solle sie sich an andere wenden und mich bitte verschonen.Solche Späße brauche ich nicht.
Ich hatte damals auch die Idee, dem Ex-Richter, der mir so ein kurioses Email geschrieben hat, was ich zuerst gar nicht einordnen konnte (es stand unter anderem "Vergewaltitung verjährt erst nach 20 Jahren" darin) vorzuschlagen, sich intensiver mit ihr zu beschäftigen, um später so eine Beschuldigung von ihr zu erleben.