17-07-2013, 17:41
(17-07-2013, 17:13)wackelpudding schrieb: ... eingeschränkte Bindungstoleranz und Kooperationsfähigkeit und irgendetwas eingeschränktes anderes wird RA Borkenkäfer bestimmt auch noch erfinden...vor "Erfundenes" müssen wir keine Angst haben.
Außerdem: ich habe doch super kooperiert!
Und Bindung zu meinem Kind habe ich auch bewiesen.
Ich höre den Richter schon sagen: Super Papa, Ibykus! Weitermachen!
Mütterfreundlichen Rechtsanwälten traue ich schon eher solches zu:
p schrieb:Missachtung einer Umgangsregelung, Antrag auf die in der letzten gerichtlichen Regelung enthaltenen Ordnungsmittel.Möglich, dass auch mütterfreundliche Richter daraufhin ein Ordnungsgeld verhängen.
Dann müsste ich mir überlegen, ob ich mich exculpieren kann (89 IV) oder mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns um Bestrafung bitte.
Wahrscheinlich werde ich mich zu Letzterem entschließen.
Dann müßte das Ordnungsgeld im Wege der vorsorglich angedrohten Haft vollstreckt werden.
Haftanordnung deswegen, weil ein Vater sein Kind bei überraschend vorzeitigwem Schulschluss drei Stunden früher abgeholt hatte ...
Darauf warte ich schon sehnsüchtig