17-07-2013, 17:56
das vermute ich auch.
Ein kooperativer Vater, der keine Kosten scheut, sein Kind auch mal außerhalb des Umgangsrechtes von der Schule abzuholen, sollte unbedingt auch sorgerechtlich die Möglichkeit haben, sich für sein Kind zu verwenden.
Und wenn sich dazu auch noch der Streit um den Unterhalt erledigen würde ....
So paßt es dann wieder.
Ende gut - alles gut!
Ein kooperativer Vater, der keine Kosten scheut, sein Kind auch mal außerhalb des Umgangsrechtes von der Schule abzuholen, sollte unbedingt auch sorgerechtlich die Möglichkeit haben, sich für sein Kind zu verwenden.
Und wenn sich dazu auch noch der Streit um den Unterhalt erledigen würde ....
So paßt es dann wieder.
Ende gut - alles gut!