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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#3
(18-07-2013, 09:52)beppo schrieb: Tatsächlich gibt es aber nach 36 Jahren Unterbrechung keine Unterhaltspflicht.

War hier im Forum nicht so ein Fall verlinkt, wo der
81-Jährige vom Jobcenter aufgefordert wurde, für seine
geschiedene Frau zu zahlen, von der er seit über 40 Jahren getrennt lebt?

Ich meine, das Jobcenter wollte klagen, weil die damaligen
Gesetze nicht konform mit der heutigen Unterhaltsberechtigung
waren. Naja, ob sich jemand die Mühe macht, das bis ins Ausland
zu betreiben...Da könnte ich schon verstehen, wenn das auf
der anderen Seite der Grenze einfach im Reißwolf der Behörde landet.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von Sixteen Tons - 18-07-2013, 10:30

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