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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#4
Im Fall des 81 jährigen waren diese aber seit mehr als 40 Jahren geschieden. So wie ich es lese, ist @bolinhas aber noch immer mit seiner Frau verheiratet. Sie leben lediglich seit 36 Jahren getrennt voneinander.

So oder so... JCs versuchen es einfach mal, mal sehen, wer anbeisst. In wieweit dieser Unterhalt aber tatsächlich einklagbar ist UND dann noch zum tatsächlichen Geldfluß führt, steht dann ja wieder auf einem anderen Blatt.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von JahJahChildren - 18-07-2013, 10:41

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