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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#6
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Nein ich bin nicht geschieden. Lebe allerdings mit einer neuen Partnerin zusammen.
Damals hat meine Frau bei der Rückkehr nach Deutschland von mir eine Abfindung und Startgeld erhalten. In einem beglaubigten Schreiben verzichtete sie auf jegliche Ansprüche. Dieses liegt dem damaligen Anwalt vor.

Was passiert wenn ich auf das Schreiben nicht reagiere ?

Ich möchte in meinem Alter keine Aufregung mehr haben und schon gar nicht Prozesse führen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von bolinhas - 18-07-2013, 11:49

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