18-07-2013, 13:35
Hi Jungs,
ich mach mal ein neues Thema draus, denn die Umgangsfrage ist ja inzwischen erledigt.
Der Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge wurde abgelehnt.
Begründung:
"Die gemeinsame elterliche Sorge widerspricht dem Kindeswohl. Dem Gericht ist bekannt, dass die Eltern in den letzten Monaten nicht dazu in der Lage waren, ohne Zuhilfenahme des Gerichts oder des Jugendamtes konkrete Umgangstermine zu vereinbaren. Es fehlt an der Kooperationsfähigkeit der Eltern. Eine Kooperationsfähigkeit ist jedoch unabdingbar für die gemeinsame elterliche Sorge."
Mehr steht dazu nicht.
Die Kosten wurden dem Antragsteller auferlegt.
Im Übrigen wurde der Antrag auf Auskunft in dem Verfahren mitbehandelt, dem wurde stattgegeben allerdings ohne Ordnungsgeldandrohung, da die KM im Verfahren zustimmte, die Informationen zu erteilen. Ungeachtet bleibt, dass sie die vorgerichtlichen Anfragen auf Auskunft (auch über ihre RA) ignoriert hat.
Nun schreiben wir also eine Beschwerde.
Erste Frage dazu: Wir hatten ja schon zur Antragsabweisung eine elends lange Stellungnahme geschrieben. Daher würde ich eigentlich in der Beschwerdebegründung nur noch anführen, dass das Gericht offensichtlich verkennt, dass
a) nur der KM die Kooperationsfähigkeit fehlt,
b) diese den Streit absichtlich hervorruft
c) und zwar ausschliesslich zu dem Zwecke, auch zukünftig die gemeinsame Sorge zu verhindern (weswegen sie ja auch Mediation verweigert).
Reicht das, oder muss ich nochmal auf jeden Scheiß der Gegenseite eingehen (räumliche Entfernung, etc.)?!
Hilfsweise werden wir das aSR beantragen.
Falls jemand aktuelle Urteil zur gemeinsamen Sorge trotz Elternstreit hat, sind wir sehr dankbar.
Im Weiteren beantragen wir natürlich die Kosten zu teilen, schließlich wurden sie beim Umgangsverfahren (an dem allein die KM schuld war) auch immer geteilt. Ausserdem wurde ja Teilen des Antrages (Auskunft) stattgegeben. Und die Ordnungsmittelandrohung wollen wir auch unbedingt, sonst geht`s wieder los wie beim Umgang: Verspätet, unvollständig oder gar nicht.
Letzte Frage, das allerdings nur am Rande: Werden diese Kosten des Gerichtsverfahrens eigentlich auch von der anstehenden Privatinsolvenz erfasst? Weiß da jemand was? Wir rechnen mit einer elends hohen Rechnung (da die KM ja durchwegs ne RA beschäftigt hat), die wir unmöglich bezahlen können werden.
Danke schonmal.
ich mach mal ein neues Thema draus, denn die Umgangsfrage ist ja inzwischen erledigt.
Der Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge wurde abgelehnt.
Begründung:
"Die gemeinsame elterliche Sorge widerspricht dem Kindeswohl. Dem Gericht ist bekannt, dass die Eltern in den letzten Monaten nicht dazu in der Lage waren, ohne Zuhilfenahme des Gerichts oder des Jugendamtes konkrete Umgangstermine zu vereinbaren. Es fehlt an der Kooperationsfähigkeit der Eltern. Eine Kooperationsfähigkeit ist jedoch unabdingbar für die gemeinsame elterliche Sorge."
Mehr steht dazu nicht.
Die Kosten wurden dem Antragsteller auferlegt.
Im Übrigen wurde der Antrag auf Auskunft in dem Verfahren mitbehandelt, dem wurde stattgegeben allerdings ohne Ordnungsgeldandrohung, da die KM im Verfahren zustimmte, die Informationen zu erteilen. Ungeachtet bleibt, dass sie die vorgerichtlichen Anfragen auf Auskunft (auch über ihre RA) ignoriert hat.
Nun schreiben wir also eine Beschwerde.
Erste Frage dazu: Wir hatten ja schon zur Antragsabweisung eine elends lange Stellungnahme geschrieben. Daher würde ich eigentlich in der Beschwerdebegründung nur noch anführen, dass das Gericht offensichtlich verkennt, dass
a) nur der KM die Kooperationsfähigkeit fehlt,
b) diese den Streit absichtlich hervorruft
c) und zwar ausschliesslich zu dem Zwecke, auch zukünftig die gemeinsame Sorge zu verhindern (weswegen sie ja auch Mediation verweigert).
Reicht das, oder muss ich nochmal auf jeden Scheiß der Gegenseite eingehen (räumliche Entfernung, etc.)?!
Hilfsweise werden wir das aSR beantragen.
Falls jemand aktuelle Urteil zur gemeinsamen Sorge trotz Elternstreit hat, sind wir sehr dankbar.
Im Weiteren beantragen wir natürlich die Kosten zu teilen, schließlich wurden sie beim Umgangsverfahren (an dem allein die KM schuld war) auch immer geteilt. Ausserdem wurde ja Teilen des Antrages (Auskunft) stattgegeben. Und die Ordnungsmittelandrohung wollen wir auch unbedingt, sonst geht`s wieder los wie beim Umgang: Verspätet, unvollständig oder gar nicht.
Letzte Frage, das allerdings nur am Rande: Werden diese Kosten des Gerichtsverfahrens eigentlich auch von der anstehenden Privatinsolvenz erfasst? Weiß da jemand was? Wir rechnen mit einer elends hohen Rechnung (da die KM ja durchwegs ne RA beschäftigt hat), die wir unmöglich bezahlen können werden.
Danke schonmal.