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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#9
Ich würde mal sagen, die Noch-Ehefrau hat Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich angesammelt; nach 36 Jahren nicht zu wenige.
Somit haben die deutschen Sozialbehörden sehr wohl ein berechtigtes Interesse, eben diese Ansprüche auf Versorgungsausgleich durchzusetzen.

Wenn ich bis jetzt alles richtig verstanden habe, dann hast du eine auskömmliche Rente, deine Frau aber nicht. Dass die deutschen Behörden keine Lust haben, den deutschen Steuerzahler heranzuziehen, nur weil ihr beide getrennt gelebt habt (was im Übrigen eure Privatangelegenheit war, das interessiert die Behörden nicht) ist verständlich - und gerechtfertigt. Nach ca. 40 Jahren Ehedauer bist du für den Unterhalt deiner Frau verantwortlich, nicht die deutsche Rentenkasse und nicht die deutsche Sozialbehörde.

Ob und wie die das in der Praxis umsetzen, weiss ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass die deutschen Behörden an dir dran bleiben werden, so lange deine Frau lebt und Grundsicherung bezieht.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von Austriake - 19-07-2013, 09:27

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