19-07-2013, 09:37
Dauerhaft getrennt leben ist halt immer noch eine Ehe. Und Ehen verjähren nun mal nicht.
§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.