Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#10
Dauerhaft getrennt leben ist halt immer noch eine Ehe. Und Ehen verjähren nun mal nicht.

§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von p__ - 19-07-2013, 09:37

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ex benutzt Kind seit 3 1/2 Jahren - Große Bitte um Hilfe ans Forum Krebskuchen 23 14.017 29-07-2020, 14:27
Letzter Beitrag: Alles-durch

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste