Bei üblichem Umgang kommt ein Kind alle 14 Tage für ein Wochenende zum Umgangselternteil; manchmal auch unter der Woche.
Nun beansprucht aber der betreuende Elternteil des vollen Jahresurlaub am Stück mit Kind zu verbringen. Und das bei fehlender einvernehmlicher Regelung bezüglich Urlaub.
Was passiert dann also mit dem Umgang: läuft der weiter oder wird der ausgesetzt?
Nun beansprucht aber der betreuende Elternteil des vollen Jahresurlaub am Stück mit Kind zu verbringen. Und das bei fehlender einvernehmlicher Regelung bezüglich Urlaub.
Was passiert dann also mit dem Umgang: läuft der weiter oder wird der ausgesetzt?