19-07-2013, 18:17
(19-07-2013, 16:56)raid schrieb: Also inwieweit ist dieses neue Gesetzt nun eine Verbesserung?das behauptet -mittlerweile- wohl auch niemand mehr.
Allerdings muss man wohl anerkennen, dass nicht verheiratete Väter nun nach neuem Recht überhaupt eine Möglichkeit haben, nach den "verbotenen Früchten" zu greifen.
raid schrieb:Also mE kommt jetzt so richtig das wahre Gesicht gewisser Richter zum Vorschein!sie machen stur dort weiter, wo sie nach alter Rechtslage aufgehört hatten.
Hier eine kurze, aber treffende rKitik
wackelpudding schrieb:So einfach soll das also laufen: Mutti spielt wie bisher die Wildsau und Vati kommt nicht ans Sorgerecht? Der einfache Hinweis auf ein früheres Verfahren mit der Ergänzung andauernder mütterlicher Uneinsichtigkeit reicht – mehr braucht es nicht? Nicht ´mal die Mühe des Abgleichens zur geänderten Gesetzeslage hält dieser Anwalt für notwendig: Das wäre wohl der Traum aller hardcore-Kindeswohlverhinderer…
Dumm nur: Irgendwer wird hier vorgeführt! Der Gesetzgeber, weil ihm bescheinigt wird, lediglich eine Scheinänderung ohne praktische Relevanz getextet zu haben? Die Justiz, weil ihr einerseits Blödheit attestiert und anderseits alle Arbeit zugeschustert wird?
Vielleicht kommt es aber auch ganz anders und die Justiz orientiert sich am Willen des Gesetzgebers, dient dem Kindeswohl und vermindert die Anzahl diskriminierter Kinder, die nur einen sorgeberechtigt en Elternteil haben. Das wäre vernünftig und dann hätte sich Herr Anwalt selber vorgeführt.
Na ja, die Hoffnung stirbt zuletzt…