19-07-2013, 18:36
ja, mein Gott, bio!!
Wer verläßt sich denn auf eine außergerichtliche Umgangsregelung.
Da genügt doch der Hinweis, wir sind verreist, um Dich rauszukicken.
Allerdings würde ich ebenso wie die KM das Recht auf einen Urlaubsumgang in Anspruch nehmen und meinen Urlaub mit dem Kind (hat es dann noch Ferien) ankündigen.
Selbst bei gerichtlichem Umgangsbeschluss, der Ferienzeiten oder Feiertage nicht regelt, wird der KM nichts geschehen, wenn sie wegen gemeinsamen Urlaub den Umgang aussetzt.
Ich hatte ein Riesentheater, als die KM meine Tochter deswegen an einem festgesetzten WE nicht herausgab, weil am nächsten Tag (ein Sonntag) Heiligabend war.
Kurz vorher per Fax von ihrer Rechtsvertretung angekündigt: "Umgang findet nicht statt".
Die von mir sofort angerufene Bereitschaftsrichterin (ich hatte sie wegen Rechtsbeugung einige Monate vorher angezeigt) sah keine Eile, einzugreifen: das könne man auch nach den Feiertagen regeln ...
Die bei einem Abholversuch von der KM gerufene Polizei (ich würde sie nötigen und belästigen) kam nach dem Gespräch mit der KM kopfschüttelnd zu mir und stellte sich als Zeuge im Fall eines Falles zur Verfügung.
Unsinn!
Wir brauchen im Ernstfall bessere grenzübergreifende Kontakte zur russischen Mafia - das würde unseren Kindern mehr helfen, als ein deutsches Familiengericht anzurufen *hust*
Wer verläßt sich denn auf eine außergerichtliche Umgangsregelung.
Da genügt doch der Hinweis, wir sind verreist, um Dich rauszukicken.
Allerdings würde ich ebenso wie die KM das Recht auf einen Urlaubsumgang in Anspruch nehmen und meinen Urlaub mit dem Kind (hat es dann noch Ferien) ankündigen.
Selbst bei gerichtlichem Umgangsbeschluss, der Ferienzeiten oder Feiertage nicht regelt, wird der KM nichts geschehen, wenn sie wegen gemeinsamen Urlaub den Umgang aussetzt.
Ich hatte ein Riesentheater, als die KM meine Tochter deswegen an einem festgesetzten WE nicht herausgab, weil am nächsten Tag (ein Sonntag) Heiligabend war.
Kurz vorher per Fax von ihrer Rechtsvertretung angekündigt: "Umgang findet nicht statt".
Die von mir sofort angerufene Bereitschaftsrichterin (ich hatte sie wegen Rechtsbeugung einige Monate vorher angezeigt) sah keine Eile, einzugreifen: das könne man auch nach den Feiertagen regeln ...
Die bei einem Abholversuch von der KM gerufene Polizei (ich würde sie nötigen und belästigen) kam nach dem Gespräch mit der KM kopfschüttelnd zu mir und stellte sich als Zeuge im Fall eines Falles zur Verfügung.
iglu schrieb:Du kannst es mit einem Ordnungsgeldantrag versuchen ...Bei einer außergerichtlichen Regelung?
Unsinn!
Wir brauchen im Ernstfall bessere grenzübergreifende Kontakte zur russischen Mafia - das würde unseren Kindern mehr helfen, als ein deutsches Familiengericht anzurufen *hust*