19-07-2013, 18:43
(19-07-2013, 18:36)Ibykus schrieb:iglu schrieb:Du kannst es mit einem Ordnungsgeldantrag versuchen ...Bei einer außergerichtlichen Regelung?
Unsinn!
Ja Moment, natürlich ist die einseitige Aussetzung des Umgangs eine Verletzung des gerichtlich festgelegten Umgangsrechts. Und die ist bei mir vollstreckbar nach §89FamFG.