19-07-2013, 18:51
(19-07-2013, 18:43)bio schrieb: Ja Moment, natürlich ist die einseitige Aussetzung des Umgangs eine Verletzung des gerichtlich festgelegten Umgangsrechts. Und die ist bei mir vollstreckbar nach §89FamFG.Das konnte man woraus lesen??
Jedenfalls ändert das natürlich die Sach- und Rechtslage. Dann stimme ich iglu insoweit zu, dass man ein Ordnungsgeldantrag stellt.
Der wird abgewiesen werden, aber Du machst damit klar, dass Du auch künftig keine Zeit verlieren wirst, auf einseitige Eingriffe in die bestehende Umgangsregelung angemessen zu reagieren.
Das ist m.E. sehr wichtig, weil die KM Dir sonst mit schöner Regelmäßigkeit auf der Nase herumtanzen wird.