19-07-2013, 18:53
Also um es nochmal zusammenzufassen:
Bei fehlender Regelung ist es rechtlich gesehen Umgangsboykott, wenn die Kinder während der selbstgewählten Urlaubszeiten des betreuenden Elternteils, nicht zum Umgang mit dem anderen Elternteil kommen. Praktisch hat das Verhalten keine Konsequenzen!?
Bei fehlender Regelung ist es rechtlich gesehen Umgangsboykott, wenn die Kinder während der selbstgewählten Urlaubszeiten des betreuenden Elternteils, nicht zum Umgang mit dem anderen Elternteil kommen. Praktisch hat das Verhalten keine Konsequenzen!?