19-07-2013, 19:01
(19-07-2013, 18:53)bio schrieb: Also um es nochmal zusammenzufassen:exakt!
Bei fehlender Regelung ist es rechtlich gesehen Umgangsboykott, wenn die Kinder während der selbstgewählten Urlaubszeiten des betreuenden Elternteils, nicht zum Umgang mit dem anderen Elternteil kommen. Praktisch hat das Verhalten keine Konsequenzen!?
Erst recht dann, wenn -wie bei Euch- bislang alles einvernehmlich gelaufen war!
Aber halten wir ruhig mal fest, dass das JA diesen unabgesprochenen Umgangsexzess deckt.