19-07-2013, 20:24
So, ich fasse mal zusammen:
Die Begründung unserer Richterin ist unzureichend. Wir werden also in jedem Fall vors OLG maschieren.
Trotzdem bleibt eine meiner Fragen offen: Es heißt in der Beschwerdebelehrung "Der Widerspruch soll begründet werden." Das wollen wir auch tun, aber ich sehe wenig Grund, nochmal lang und breit auf alle "Argumente" der Gegenseite einzugehen. Insofern werde ich die Beschwerde möglichst kurz halten (wobei "kurz" bei mir ja immer relativ ist).
Kann ich das? Ist es üblich, dass sich das OLG mit den vollständigen Akten der Verfahren beschäftigt, oder lesen die nur das Urteil und die Beschwerde?
Was uns entlastet (auch wenns doof klingt) - es macht nichts, wenn wir (auch nach dem OLG-Besuch) auf den Kosten sitzen bleiben. Gerichtskosten werden von der PI erfasst.
Die Begründung unserer Richterin ist unzureichend. Wir werden also in jedem Fall vors OLG maschieren.
Trotzdem bleibt eine meiner Fragen offen: Es heißt in der Beschwerdebelehrung "Der Widerspruch soll begründet werden." Das wollen wir auch tun, aber ich sehe wenig Grund, nochmal lang und breit auf alle "Argumente" der Gegenseite einzugehen. Insofern werde ich die Beschwerde möglichst kurz halten (wobei "kurz" bei mir ja immer relativ ist).
Kann ich das? Ist es üblich, dass sich das OLG mit den vollständigen Akten der Verfahren beschäftigt, oder lesen die nur das Urteil und die Beschwerde?
Was uns entlastet (auch wenns doof klingt) - es macht nichts, wenn wir (auch nach dem OLG-Besuch) auf den Kosten sitzen bleiben. Gerichtskosten werden von der PI erfasst.