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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#16
Naja, es handelt dabei um einen Vertrag zulasten Dritter.

Also ihr beide habt euch darauf verständigt, dass du nichts bezahlen musst und stattdessen soll nun der deutsche Staat bezahlen.
Das sieht der deutsche Staat nicht ein.
Du wirst also den deutschen Staat nicht davon abhalten können, diese Ansprüchen anzumelden.

Die Frage ist daher eher, inwieweit sie in Spanien durchgesetzt werden können.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von beppo - 19-07-2013, 23:17

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