20-07-2013, 08:25
(19-07-2013, 21:56)Ibykus schrieb:(19-07-2013, 20:46)bio schrieb: Ordnungsgeld trotzdem? Und Dienstaufsichtsbeschwerde?eine hier durchaus denkbare DAB müsste gut begründet werden, um mit ihr Deine Sorge wegen der Mißachtung des Wohls Deines Kindes auszudrücken.
Welche Fehlleistung ist dem/ der Sachbearbeiterin denn vorzuhalten?
- ein sich Verweigern, in geeigneter Weise auf die KM einzuwirken oder sie zu belehren darüber, dass die eigenwillige Durchbrechung der Umgangsregelung wegen des daraus entstehenden Streites dem Kindeswohl abträglich ist?
- eine einseitige Unterstützung absprachewidrigen Verhaltens und die damit einhergehende Kindeswohlmißachtung?
Mit einigem Geschick läßt sich durchaus ein Strick drehen ...
Welches Geschick bräuchte man denn?