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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
Beschwerde auf jeden Fall.
Aber vermutlich wird die anders als üblich begründet werden.

Die Bittstellerei bringt vermutlich kein anderes Ergebnis.
Dem Grunde nach ist das gemSR in meinem Fall auch eher von zweitrangiger Bedeutung geworden. Meine Tochter ist mittlerweile zwölf Jahe alt - die Würfel in sorgerechtlichen Angelegenheiten dürften weitgehend gefallen sein.

In meinem Fall denke ich ist es an der Zeit, den Spitzbuben in Schwarz mal ihren Schwachsinn vor Augen zu halten und ihnen zu verdeutlichen, dass ihre Entscheidungen in Wahrheit das Kindeswohl in einer Weise belasten, was ich im Einzelfall für durchaus kriminell halte.

Ich hatte ja schon einmal angedeutet: eine Zurückweisung verstehe ich als Freibrief, die Wahrheit sagen und schreiben zu dürfen.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Ibykus - 20-07-2013, 13:57
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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