20-07-2013, 17:26
wer keine Skrupel hat, ein Kind in sorgerechtlichen Belangen zu benachteiligen und zu diskriminieren, für den hat Recht und Gesetz eine Bedeutung, wie für eine grasende Kuh die katholische Gottesdienstliturgie.
Die schlimmsten und übelsten Mütter sind ab Geburt des Kindes sorgeberechtigt.
Verheiratete Väter ebenfalls.
Nicht verheiratete Väter können ihr Kind die ersten drei Lebensjahre noch so fürsorglich betreut haben während seine Mutter lieber ihren beruflichen Wünschen nachging.
Nach der Trennung ist das alles hinfällig. Dann bedienen mütterfreundliche Familienrichter/innen blind und skrupellos das Kindeswohl mißachtend mütterliche Alleinbesitzansprüche.
Die schlimmsten und übelsten Mütter sind ab Geburt des Kindes sorgeberechtigt.
Verheiratete Väter ebenfalls.
Nicht verheiratete Väter können ihr Kind die ersten drei Lebensjahre noch so fürsorglich betreut haben während seine Mutter lieber ihren beruflichen Wünschen nachging.
Nach der Trennung ist das alles hinfällig. Dann bedienen mütterfreundliche Familienrichter/innen blind und skrupellos das Kindeswohl mißachtend mütterliche Alleinbesitzansprüche.