20-07-2013, 17:32
(20-07-2013, 08:25)bio schrieb: Welches Geschick bräuchte man denn?man muss in der Lage sein (da sehe ich allerdings bei Dir keine Probleme) die Pflichtverletzung des Sachbearbeiters glaubhaft, vor allem schlüssig zu begründen.
Das ist gelegentlich nicht so einfach wie manch ein Zeitgenosse, der mehr auf seitenlanges Geschreibsel wert legt, glaubt.