20-07-2013, 19:36
Es ist gerade wie Weihnachten und es rieseln die Briefe wie Schnee.
Gestern erhalte ich die unverständliche Aufforderung, die
Leistungsbescheide von Mutter und Kindern an das LSG zu
übermitteln.
Ich stelle fest, das mein letzter Schriftsatz an das LSG von nur 6 Seiten
allenfalls überflogen wurde. Ich hätte mich wohl kürzer fassen sollen.
Das Jobcenter beantragt Fristverlängerung zur Stellungnahme. Urlaubszeit eben.
Meine Stellungnahme ging heute in die Post. Mit Hilfe einiger Foristen
hier und dort wurde meinsereits festgestellt, das der zuständige Richter an mir eine Einkommensfiktion zu installieren versuchte. Das geht aber erfreulicherweise für mich, im Sozialrecht anders als im Familienrecht, nicht. In etwa wurde unterstellt, das mir das Jobcenter den von mir ausgegebenen Unterhalt komplett zurückzahlt.
Die neue Stellungnahme habe ich auf 2 Seiten zusammengekürzt, in der Hoffnung, das sie diesmal auch gelesen wird.
Trotzdem hat der Postangestellte meinen Brief noch auf die Waage gelegt,
weil da ja noch der Schriftverkehr über meine Unterhaltsklage dazugehörte.
Zum Schluß meldetet sich das Landesministerium für alles außer Männer
nach nur knapp 8 Monaten mit einer Stellungnahme zu meiner
Rechtsaufsichtsbeschwerde. Man hat nun auch zwischenzeitlich einmal mitbekommen, das wegen mir die Instanzen rauf und runter geklagt wird.
Man übt sich in Zurückhaltung, bis eine Entscheidung des LSG vorliegt.
Ganz besonders dann, wenn das Jobcenter obsiegt.
Im Übrigen fand man keine Verfahrensmängel, lediglich die Tatsache, das bis zum Erlass eines Verwaltungsaktes vom Jobcenter ein halbes Jahr vergehen kann, wurde gerügt.
Mitte der Woche hat das Jobcenter einen Änderungsbescheid erlassen, in dem mir das anteilige Sozialgeld weiter gewährt wird.
Mein umgangsstrapaziertes Konto erfreute sich Ende vergangener Woche über entsprechenden Zuwachs.
Nachtigall, ich hör dir trapsen...
Gestern erhalte ich die unverständliche Aufforderung, die
Leistungsbescheide von Mutter und Kindern an das LSG zu
übermitteln.
Ich stelle fest, das mein letzter Schriftsatz an das LSG von nur 6 Seiten
allenfalls überflogen wurde. Ich hätte mich wohl kürzer fassen sollen.
Das Jobcenter beantragt Fristverlängerung zur Stellungnahme. Urlaubszeit eben.
Meine Stellungnahme ging heute in die Post. Mit Hilfe einiger Foristen
hier und dort wurde meinsereits festgestellt, das der zuständige Richter an mir eine Einkommensfiktion zu installieren versuchte. Das geht aber erfreulicherweise für mich, im Sozialrecht anders als im Familienrecht, nicht. In etwa wurde unterstellt, das mir das Jobcenter den von mir ausgegebenen Unterhalt komplett zurückzahlt.
Die neue Stellungnahme habe ich auf 2 Seiten zusammengekürzt, in der Hoffnung, das sie diesmal auch gelesen wird.
Trotzdem hat der Postangestellte meinen Brief noch auf die Waage gelegt,
weil da ja noch der Schriftverkehr über meine Unterhaltsklage dazugehörte.
Zum Schluß meldetet sich das Landesministerium für alles außer Männer
nach nur knapp 8 Monaten mit einer Stellungnahme zu meiner
Rechtsaufsichtsbeschwerde. Man hat nun auch zwischenzeitlich einmal mitbekommen, das wegen mir die Instanzen rauf und runter geklagt wird.
Man übt sich in Zurückhaltung, bis eine Entscheidung des LSG vorliegt.
Ganz besonders dann, wenn das Jobcenter obsiegt.
Im Übrigen fand man keine Verfahrensmängel, lediglich die Tatsache, das bis zum Erlass eines Verwaltungsaktes vom Jobcenter ein halbes Jahr vergehen kann, wurde gerügt.
Mitte der Woche hat das Jobcenter einen Änderungsbescheid erlassen, in dem mir das anteilige Sozialgeld weiter gewährt wird.
Mein umgangsstrapaziertes Konto erfreute sich Ende vergangener Woche über entsprechenden Zuwachs.
Nachtigall, ich hör dir trapsen...