20-07-2013, 20:03
Es geht weiter. Der Vermieter hatte sich geweigert mein Eigentum herauszugeben bzw. Bedingungen an eine Herausgabe geknüpft. Daraufhin habe ich beim Gericht einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Für die nächste Woche ist ein Anhörungstermin angesetzt. Ich hatte zwar gehofft, dass die Sache im schriftlichen Verfahren durchgeht, aber was soll´s. Über meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsbeistands wurde nicht oder noch nicht entschieden.