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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#23
(20-07-2013, 16:40)vorsichtiger schrieb: Der letzte Absatz darin amüsiert mich.

Und dieser Absatz amüsiert mich:

Die Auslandsvertretungen beteiligen sich nicht an einer eventuellen Prozessführung
in Spanien, können aber bei der Suche eines geeigneten Anwalts behilflich sein


Sie haben nur vergessen zu schreiben, dass die spanischen Ratten zwar sehr teuer sind, aber ziemlich langsam arbeiten.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von g_r - 21-07-2013, 06:45

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