21-07-2013, 10:32
Dass unsere Superexpertenrichter am Familiengericht zu unwillig oder zu dumm sind, nach der tatsächlichen Gesetzeslage oder deren Begründungen zu handeln, überrascht nicht. Es hätte vielmehr überrascht, wenn es anders gewesen wäre. Aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zur Zeit kann jede Robe machen was sie will, weil z.B. keine OLG- oder BGH Urteile dagegenstehen. Lasst einige Fälle mal die Instanzen hochwandern. Vielleicht nicht, vielleicht doch ist dort der eine oder andere Robenständer in der Lage, den Unterschied zwischen der jetzt bestehenden negativen Kindeswohlprüfung und dem vorigen Zustand zu bemerken.