21-07-2013, 13:05
vorsichtiger schrieb:...will sein ablehnen auch nicht ins Protokoll aufnehmen und zwingt beide Parteien zum Abschluss eines Vergleichs....Dann stellt man an dieser Stelle einen Befangenheitsantrag.
Dann ist für diesen Richter erst mal (und zwar genau ab JETZT!) Schluss, denn weitere Prozeßhandlungen sind ihm nicht erlaubt, § 47 ZPO.
Die Richterablehnung begründet man gleich vor Ort zu Protokoll (andernfalls bei der Antragsstelle d. Gerichts) mit dem Sachverhalt, den der Richter nicht protokollieren wollte.
(In Strafverfahren führt eine Richterablehnung gelegentlich dazu, dass darüber "sofort" (vermutlich durch einen anderen Richter eines anderen Dezernates) entschieden wird, damit das Unrecht ungehindert seinen Lauf nehmen kann. Dann muss man gegen diese Entscheidung sofort Beschwerde einlegen. Dann hat man erstmal Ruhe!)