22-07-2013, 07:54
in dieser Entscheidung macht das BVerfG die Möglichkeit einer Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge aber von einer positiven Kindeswohlprüfung abhängig. Das erleichtert nicht, sondern erschwert den Zugang!
Offensichtlich sind deutsche Familienrichter/innen mit der Unterscheidung zw + und - gelegentlich überfordert. Schön wenn man soviel verdient, dass man dadurch nicht gleich in die "Roten Zahlen" rutscht - dumm für das dadurch diskriminierte Kind, das im weiteren nur einseitig erzogen wird von einer Mutter, die diesen Namen nicht verdient.
Offensichtlich sind deutsche Familienrichter/innen mit der Unterscheidung zw + und - gelegentlich überfordert. Schön wenn man soviel verdient, dass man dadurch nicht gleich in die "Roten Zahlen" rutscht - dumm für das dadurch diskriminierte Kind, das im weiteren nur einseitig erzogen wird von einer Mutter, die diesen Namen nicht verdient.