22-07-2013, 13:57
ja eben!
In seinem von Dir zitierten Beschluss begründet das BVerfG, dass es rechtlich o.k. ist, dem nicht verheirateten Vater künftig unabhängig vom Willen der Kindsmutter einen Sorgerechtszugang zu verschaffen.
Für deutsche Familiengerichte ergeben sich daheraus keine Probleme althergebrachtes Unrecht aufrecht zu erhalten:
gestern hatten sie die kindeswohlbetreffenden Umstände lapidar als "entspricht nicht dem Kindeswohl" bewertet.
Heute beschreiben sie genau so lapidar denselben Sachverhalt mit: "steht dem Kindeswohl entgegen" oder, frechdreist, "verletzt das Kindeswohl" !
Ich möchte fast wetten, dass viele sich gar nicht darüber im Klaren sind, dass sich etwas geändert hat.
Der jungen Richterin auf Probe in "meinem Verfahren" war die Problematik dieser Voraussetzung ganz sicher nicht klar. Sonst hätte ich sie nicht darauf hinweisen müssen zu protokollieren, als die Kindsmutter ihr abweisendes Verhalten damit begründet hat, dass ich keinen Unterhalt zahle und mich auch sonst nicht an den Kosten der Erziehung beteilige.
Sch...laden!
In seinem von Dir zitierten Beschluss begründet das BVerfG, dass es rechtlich o.k. ist, dem nicht verheirateten Vater künftig unabhängig vom Willen der Kindsmutter einen Sorgerechtszugang zu verschaffen.
Für deutsche Familiengerichte ergeben sich daheraus keine Probleme althergebrachtes Unrecht aufrecht zu erhalten:
gestern hatten sie die kindeswohlbetreffenden Umstände lapidar als "entspricht nicht dem Kindeswohl" bewertet.
Heute beschreiben sie genau so lapidar denselben Sachverhalt mit: "steht dem Kindeswohl entgegen" oder, frechdreist, "verletzt das Kindeswohl" !
Ich möchte fast wetten, dass viele sich gar nicht darüber im Klaren sind, dass sich etwas geändert hat.
Der jungen Richterin auf Probe in "meinem Verfahren" war die Problematik dieser Voraussetzung ganz sicher nicht klar. Sonst hätte ich sie nicht darauf hinweisen müssen zu protokollieren, als die Kindsmutter ihr abweisendes Verhalten damit begründet hat, dass ich keinen Unterhalt zahle und mich auch sonst nicht an den Kosten der Erziehung beteilige.
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