22-07-2013, 14:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-07-2013, 15:03 von Absurdistan.)
wo ist denn der Unterschied von schadet dem Kindeswohl und verletzt das Kindeswohl.
Die negative Kindeswohlprüfung bedeutet doch das die "Verletzung des Kindes" bewiesen werden muss genau wie beim Sorgerechtsentzug wenn bewiesen werden muss das das Kindeswohl gefährdet ist.
Es wird nur behauptet das es dem Kindeswohl nicht entspricht. Wo sind die Beweise?
Die redlichen Väter die sich gegen das Familienunrecht wehren laufen Gefahr "gemollathet" zu werden.
Die negative Kindeswohlprüfung bedeutet doch das die "Verletzung des Kindes" bewiesen werden muss genau wie beim Sorgerechtsentzug wenn bewiesen werden muss das das Kindeswohl gefährdet ist.
Es wird nur behauptet das es dem Kindeswohl nicht entspricht. Wo sind die Beweise?
Die redlichen Väter die sich gegen das Familienunrecht wehren laufen Gefahr "gemollathet" zu werden.