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Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts
wo ist denn der Unterschied von schadet dem Kindeswohl und verletzt das Kindeswohl.
Die negative Kindeswohlprüfung bedeutet doch das die "Verletzung des Kindes" bewiesen werden muss genau wie beim Sorgerechtsentzug wenn bewiesen werden muss das das Kindeswohl gefährdet ist.

Es wird nur behauptet das es dem Kindeswohl nicht entspricht. Wo sind die Beweise?

Die redlichen Väter die sich gegen das Familienunrecht wehren laufen Gefahr "gemollathet" zu werden.
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RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Absurdistan - 22-07-2013, 14:58
RE: Null Uhr - 19.05.2013 die Lange Nacht des Sorgerechts - von Kindeswohlhandel.de - 19-03-2014, 07:11

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