22-07-2013, 15:45
(22-07-2013, 13:57)Ibykus schrieb: Heute beschreiben sie genau so lapidar denselben Sachverhalt mit: "steht dem Kindeswohl entgegen" oder, frechdreist, "verletzt das Kindeswohl" !
Es sollte doch nur Kindeswohlgefährdung zu einer Nichterteilung des GSR führen können. Also z.B. "die Trias Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch"
http://db.dji.de/asd/ASD_Handbuch_Gesamt.pdf S. 30
(22-07-2013, 13:57)Ibykus schrieb: Ich möchte fast wetten, dass viele sich gar nicht darüber im Klaren sind, dass sich etwas geändert hat.
Die müssen mit allem Nachdruck -z.B. durch Ibykus - auf die neue Rechtslage aufmerksam gemacht werden.
(22-07-2013, 13:57)Ibykus schrieb: Der jungen Richterin auf Probe in "meinem Verfahren" war die Problematik dieser Voraussetzung ganz sicher nicht klar. Sonst hätte ich sie nicht darauf hinweisen müssen zu protokollieren, als die Kindsmutter ihr abweisendes Verhalten damit begründet hat, dass ich keinen Unterhalt zahle und mich auch sonst nicht an den Kosten der Erziehung beteilige.
Incompetence meets feminism...
(22-07-2013, 13:57)Ibykus schrieb: Sch...laden!
Und dann wollen diese Rechtsbeuger auch noch 3000,- für den Unsinn!
Nicht aufgeben, jeder hier kann Dir nachfühlen, wie es einem nach so einer Entscheidung geht. Das Tal der Tränen ist sehr lang und weit, aber das Leben geht weiter. Mein wichtigster Entschluß in der Zeit: nicht verbittern!
Gruß,
moi