22-07-2013, 16:05
(22-07-2013, 15:45)moi schrieb: Es sollte doch nur Kindeswohlgefährdung zu einer Nichterteilung des GSR führen können. Also z.B. "die Trias Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch"das ist dem Gesetzeswortlaut und auch den Materialien dazu aber nicht entnehmbar.
moi schrieb:Und dann wollen diese Rechtsbeuger auch noch 3000,- für den Unsinn!das ist nur der Streitwert, nachdem die Kosten berechnet werden.
Peanuts, auf den sie bestimmt von sich aus verzichten ...