22-07-2013, 20:39
(22-07-2013, 16:05)Ibykus schrieb:(22-07-2013, 15:45)moi schrieb: Es sollte doch nur Kindeswohlgefährdung zu einer Nichterteilung des GSR führen können. Also z.B. "die Trias Misshandlung, Vernachlässigung, sexueller Missbrauch"das ist dem Gesetzeswortlaut und auch den Materialien dazu aber nicht entnehmbar.
Was gibt es an Belastbarem zur Definition von Kindeswohl?
Das von mir zitierte PDF ist natürlich nichts gerichtliches, aber immerhin von höchster Stelle abgesegnet.
Gruß,
moi