23-07-2013, 10:34
(23-07-2013, 08:59)bubble schrieb: Der Gag ist nämlich, dass es seit ein paar Jahren kein negatives Anfangsvermögen mehr gibt.
Früher gab es keines, aber seit 2009 gibt es negatives Anfangsvermögen. Es ist aber noch etwas komplizierter, die Höhe der Ausgleichsforderung ist immer auf maximal die Hälfte des Endvermögens begrenzt. Zum Zugewinnausgleich steht viel in anderen Threads.
Nur das noch:
Zitat:Ist folgendes wirklich rechtmäßig und es gibt keine Möglichkeit dagegen etwas zu tun ?
Auf illoyale Vermögensverringerung plädieren. Die Kombination aus ursprünglichem Verschweigen und Verschwinden muss zur Herausnahme dieses Betrages aus dem Vermögensausgleich führen. Wie die Praxis von unseren hochgeschätzen Robenständen aussieht, ist auch klar. Trotzdem: Vorbringen. Wer weiss, ob sich nicht noch Wege zum OLG eröffnen. Problem wird unter anderem sein, das anfängliche "Verschweigen" nachzuweisen.
Verschoben, klingt nach konkretem Fall.