23-07-2013, 16:50
Alle die hier behaupten, die Beschreibungen der Borderline-Persönlichkeit sei überzogen haben eben nie einen Borderliner kennengelernt. Jeder, der hier Erfahrungen sammeln musste, verwendet bei der Beschreibung der Expartnerin/ des Expartners Extremata. Dies liegt jedoch leider nicht an der generalisierenden verletzten Seele, sondern ist bittere Realität. Wer das miterlebt hat geht durch die Hölle, wer sogar Kinder mit so jemandem hat, hat einfach nur verloren.
Das Dumme ist nur, dass es für diejenigen, welche sich hier belesen, meist schon zu spät ist.
Eine Frage hätte ich an euch:
Meine Ex war über 10 Jahre hinweg jedes Jahr mindestens einmal in psychatrischer Betreuung. Dort wurden zahlreichen Diagnosen erstellt. Die Frau ist nicht nur borderliner, sondern extremer Borderliner....gemischt mit etwa 5 anderen Störungen. Unser Kind lebt bei ihr und ich will logischerweise mehr Umgang, bzw. das ganze Sorgerecht.
Meine Frage:
Kann man den Einbezug medizinischer Gutachten bei Gericht einfordern?
Das Dumme ist nur, dass es für diejenigen, welche sich hier belesen, meist schon zu spät ist.
Eine Frage hätte ich an euch:
Meine Ex war über 10 Jahre hinweg jedes Jahr mindestens einmal in psychatrischer Betreuung. Dort wurden zahlreichen Diagnosen erstellt. Die Frau ist nicht nur borderliner, sondern extremer Borderliner....gemischt mit etwa 5 anderen Störungen. Unser Kind lebt bei ihr und ich will logischerweise mehr Umgang, bzw. das ganze Sorgerecht.
Meine Frage:
Kann man den Einbezug medizinischer Gutachten bei Gericht einfordern?