23-07-2013, 18:22
Hallo,
Gerade bei BL-Störungen kommen Mehrfachdiagnosen oft vor.
Du könntest natürlich - mit ausreichender Begründung - ein gerichtlich beauftragtes Gutachten eines Sachverständigen beantragen (dessen Kosten in 4-5-stelliger Höhe Du selbst tragen darfst).
Das Ergebnis hängt von der Unbefangenheit des Richters (der einen ganz bestimmten Sachverständigen beauftragt), der Unbefangenheit und fachlichen Kompetenz des Sachverständigen, der Bereitschaft der KM zur Mitarbeit bzw. Fähigkeit zur Manipulation des Sachverständigen und letzlich davon ab, was der Richter aus dem Gutachten schlussfolgert.
In der Regel ist irgend eine einstellige Prozentzahl als positives Endergebnis zu erwarten ...
(23-07-2013, 17:03)Dresdner schrieb: ....gemischt mit etwa 5 anderen Störungen.Nix ungewöhnliches ...
Gerade bei BL-Störungen kommen Mehrfachdiagnosen oft vor.
(23-07-2013, 17:03)Dresdner schrieb: Meine Frage:Wenn die KM damit einverstanden ist ... (Stichwort Datenschutz)
Kann man den Einbezug medizinischer Gutachten bei Gericht einfordern?
Du könntest natürlich - mit ausreichender Begründung - ein gerichtlich beauftragtes Gutachten eines Sachverständigen beantragen (dessen Kosten in 4-5-stelliger Höhe Du selbst tragen darfst).
Das Ergebnis hängt von der Unbefangenheit des Richters (der einen ganz bestimmten Sachverständigen beauftragt), der Unbefangenheit und fachlichen Kompetenz des Sachverständigen, der Bereitschaft der KM zur Mitarbeit bzw. Fähigkeit zur Manipulation des Sachverständigen und letzlich davon ab, was der Richter aus dem Gutachten schlussfolgert.
In der Regel ist irgend eine einstellige Prozentzahl als positives Endergebnis zu erwarten ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel