23-07-2013, 19:26
Das ursprünglich verlinkte Urteil ist wohl mittlerweile verschollen.
Hier ein ähnliches Urteil des OLG Celle:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen....wdoccase=1
OLG Celle Senat für Familiensachen, Beschluss vom 15.02.2010, 10 WF 59/10
§ 78 Abs 2 FamFG
Der Zusammenhang liegt hier ein wenig anders. Es geht um eine grundsätzliche Ausweitung des Umgangs. Das Juristische ist jedoch eins zu eins übertragbar.
Beim zweiten Lesen habe ich noch ein kleines Schmankerl entdeckt:
Für uns erfahrene Trennungsstreithammel und -Füchse natürlich ein Knockout-Kriterium
Einmal zu oft wegen der Kinder prozessiert, schwups gibt es keinen Anwalt mehr. Naja, ist ja auch nicht notwendigerweise ein Nachteil.
Kann man sich diese Vorkenntnisse eigentlich Zertifizieren lassen? Das wäre doch etwas für den Lebenslauf: An mehreren Gerichtsverhandlungen mit gutem Erfolg teilgenommen. Grundkenntnisse in ZPO, FamFG und BGB können testiert werden.
Hier ein ähnliches Urteil des OLG Celle:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen....wdoccase=1
OLG Celle Senat für Familiensachen, Beschluss vom 15.02.2010, 10 WF 59/10
§ 78 Abs 2 FamFG
Der Zusammenhang liegt hier ein wenig anders. Es geht um eine grundsätzliche Ausweitung des Umgangs. Das Juristische ist jedoch eins zu eins übertragbar.
Beim zweiten Lesen habe ich noch ein kleines Schmankerl entdeckt:
Zitat: dies gilt umso mehr, wenn - wie vorliegend - die Beteiligten aus einer Mehrzahl von Verfahren selbst bereits über Vorkenntnisse verfügen...
Für uns erfahrene Trennungsstreithammel und -Füchse natürlich ein Knockout-Kriterium
Einmal zu oft wegen der Kinder prozessiert, schwups gibt es keinen Anwalt mehr. Naja, ist ja auch nicht notwendigerweise ein Nachteil.
Kann man sich diese Vorkenntnisse eigentlich Zertifizieren lassen? Das wäre doch etwas für den Lebenslauf: An mehreren Gerichtsverhandlungen mit gutem Erfolg teilgenommen. Grundkenntnisse in ZPO, FamFG und BGB können testiert werden.