23-07-2013, 22:30
(23-07-2013, 21:27)Absurdistan schrieb: Warum übernachtet dein Kind denn nicht bei dir?
(23-07-2013, 16:59)Empress schrieb: von Freitag 13.00Uhr bis Sonntag 20.00 Uhr.
(23-07-2013, 21:27)Absurdistan schrieb: Sie wird nur zur Zeit sehr selten gegen den Willen von Müttern beschlossen.sehr selten
Mir ist ein solcher Fall bislang nicht bekannt.
Deshalb kann ich nur jedem Trennungsvater mit einigermaßen stabilem Umgang, der mehr als die "Mindestbetreuung" umfasst, von einem Umgangsverfahren abraten.
Ein (noch nicht praktiziertes) Wechselmodell ohne mütterlichem Einverständnis wird es nicht geben, dafür riskiert mann aber zumindest den Verlust des Umgangs, der die 14-tägige Wochendspasspapa-Funktion übersteigt.
Ein deutsches Familiengericht würde ich derzeit wirklich nur bemühen, wenn es unbedingt und zwingend notwendig wäre.
Ein Versuch, den bereits überobligatorisch gewährten Umgang durch ein zwangsweise durchgesetztes Wechselmodell zu ersetzen, gehört nicht dazu.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel