24-07-2013, 13:30
.. man muss auch immer mit der Justiz rechnen.
Am 18. Februar hatte ich beim FamGericht beantragt, die KM zu verpflichten, mir künftig acht Tage nach Erhalt des Schulzeugnisses meiner Tochter eine Kopie zur Verfügung zustellen.
RA Borkenkäfer findet natürlich wahrheitswidrige Gründe, die dagegen sprechen....
Die liebe KM hat ja ...
und konnte gar nichts dafür ....
und man reiche ihr stattdessen eine Tränenvase ....
Der Antrag wird abgewiesen.
Dagegen reiche ich fristwahrend beim OLG sofortige Beschwerde ein ohne diese zu begründen und bitte das Verfahren bis zur Entscheidung des mittlerweile am 20. Mai 2013 anhängig gemachten Sorgerechtsverfahrens auszusetzen (es macht ja keinen Sinn, bei gemeinsamer Sorge die Mutter zu verpflichten, Zeugniskopien vorzulegen).
Ich erhalte Frist bis zum 21.05. !
Bis dahin ist das sorgerechtliche Verfahren natürlich noch nicht entschieden. In der Verhandlung spreche ich kurz die Problematik an und erhalte die Antwort: ich könne selbst entscheiden, ob ich die Beschwerde in der Auskunftssache begründen wolle oder nicht.
Nun, nachdem der Sorgerechtsantrag abgewiesen wurde, wir mir mitgeteilt, dass dem (Auskunfts-) Beschluss nicht abgeholfen wird und die Sache deswegen dem OLG zur Entscheidung vorgelegt wurde.
Das OLG wird die Beschwerde zurückweisen, weil ihm die Begründung fehlt, die nachzureichen zwischenzeitlich verfristet ist!
Lustig, oder?
Am 18. Februar hatte ich beim FamGericht beantragt, die KM zu verpflichten, mir künftig acht Tage nach Erhalt des Schulzeugnisses meiner Tochter eine Kopie zur Verfügung zustellen.
RA Borkenkäfer findet natürlich wahrheitswidrige Gründe, die dagegen sprechen....
Die liebe KM hat ja ...
und konnte gar nichts dafür ....
und man reiche ihr stattdessen eine Tränenvase ....
Der Antrag wird abgewiesen.
Dagegen reiche ich fristwahrend beim OLG sofortige Beschwerde ein ohne diese zu begründen und bitte das Verfahren bis zur Entscheidung des mittlerweile am 20. Mai 2013 anhängig gemachten Sorgerechtsverfahrens auszusetzen (es macht ja keinen Sinn, bei gemeinsamer Sorge die Mutter zu verpflichten, Zeugniskopien vorzulegen).
Ich erhalte Frist bis zum 21.05. !
Bis dahin ist das sorgerechtliche Verfahren natürlich noch nicht entschieden. In der Verhandlung spreche ich kurz die Problematik an und erhalte die Antwort: ich könne selbst entscheiden, ob ich die Beschwerde in der Auskunftssache begründen wolle oder nicht.
Nun, nachdem der Sorgerechtsantrag abgewiesen wurde, wir mir mitgeteilt, dass dem (Auskunfts-) Beschluss nicht abgeholfen wird und die Sache deswegen dem OLG zur Entscheidung vorgelegt wurde.
Das OLG wird die Beschwerde zurückweisen, weil ihm die Begründung fehlt, die nachzureichen zwischenzeitlich verfristet ist!
Lustig, oder?