24-07-2013, 16:53
Ich kram den Thread jetzt nochmal raus, weil die Story weiter geht...
Frage: ist es richtig, dass ich (arbeitslos, Vater von 11jähriger Tochter, KU-Titel + konto-gepfändet) selbst wenn ich wg Arbeitslosigkeit und permanenter Umgangsverweigerung z.Zt. keinen KU zahlen kann/will, juristisch gesehen als leistungsfähig und damit unterhaltspflichtig angesehen werde?
Es geht mir hier nicht um meine Haut (meine Schulden sind mir grad egal) sondern darum, ob meine Eltern (also des Kindes Großeltern) überhaupt unterhaltpflichtig würden, solange ich (und dann die KM) als "leistungsfähig" einzustufen sind... Mit bestehendem Titel und Pfändung bin ich das doch, auch wenn ich momentan nicht zahle, oder?
Frage: ist es richtig, dass ich (arbeitslos, Vater von 11jähriger Tochter, KU-Titel + konto-gepfändet) selbst wenn ich wg Arbeitslosigkeit und permanenter Umgangsverweigerung z.Zt. keinen KU zahlen kann/will, juristisch gesehen als leistungsfähig und damit unterhaltspflichtig angesehen werde?
Es geht mir hier nicht um meine Haut (meine Schulden sind mir grad egal) sondern darum, ob meine Eltern (also des Kindes Großeltern) überhaupt unterhaltpflichtig würden, solange ich (und dann die KM) als "leistungsfähig" einzustufen sind... Mit bestehendem Titel und Pfändung bin ich das doch, auch wenn ich momentan nicht zahle, oder?