26-07-2013, 07:41
Guten Morgen zusammen,
Wenn ich wüßte, wie diese Umgangsregelung ausssieht und unter welchen Umständen sie geschlossen wurde, könnte ich vielleicht konkreter werden.
Schriftlich zwischen den Parteien geschlossene Umgangsregelungen sind genau genommen ein Vertrag. wer den verletzt, muss den sich daheraus ergebenden Schaden ersetzen. Hast Du Urlaub gebucht und sie bricht den Vertrag grundlos, muss sie blechen.
Die Umgangsregelung sieht folgend aus (war noch kein Hauptsacheverfahren):
Alle 14 Tage von Freitag 17.30 Uhr (nicht 17.00 Uhr) - Sonntag 17.30 Uhr sowie die Hälte aller Ferien (2013 die 1. Hälfte, 2014 die 2. Hälfte). Ausgenommen davon ist leider bisher eine saubere und verbindliche Weihnachtsregelung.
Das grundlos ist hier entscheidend. Zum Schutze Eures Kindes ist es natürlich geradezu geboten, es vor Dir zu schützen. Dann musst Du aber Schlimmeres getan haben, als dem Kind zu erzählen, es könne im Alter von 14 Jahren entscheiden, bei wem es wohnen will. In dieser wahrheitsgemäßen Äußerung liegt nichts Schlimmes, es sei denn, Du hast es noch in anderer Weise gg die Mutter einstellen wollen ...
Ein entschiedenes NEIN! Unser Kind braucht seine Mutter!
Sie echauffiert sich über die Postkarten, welche ich in regelmäßigen Abständen per Einschreiben an mein Kind schiche. Meine Frau findet es als Schikane!
Wenn ich innerhalb des Dorfes zum Grab meines Großvaters fahre (je nach Zeit entweder früh bevor ich zur Arbeit fahre oder eben abends) kann es passieren dass ich meine Tochter auf diesen Weg antreffe. Zuletzt geschehen vor zwei Wochen auf seinen Schulweg. Ich habe nur aus dem Auto gegrüßt und bin ohne anzuhalten weitergefahren. Mehr nicht. Das wiederum ist eine Provokation laut einer Bekannten die gerne sich als Vermittler sehen möchte.
Dazu muss ich hinzufügen, dass ich keinerlei weitere Kommunikationswege zur Verfügung habe. Ausserhalb der Umgangszeiten höre, lese oder sehe ich nichts von unserem Kind.
Die Mutter hat die Telefonnummer geändert. Ich habe keine E- Mail, mir soll es nicht erlaubt sein auch innerhalb der Ortschaft unser Kind anzutreffen. Sie schläft während der Nachtschichten bei fremden Menschen usw. usw.
Jetzt da die Ferien anstehen und unser Kind an einem Stück ganze drei Wochen bei mir sein sollte , dreht die Mutter durch.
Ich Depp habe noch zum Kindeswohl, ihr und ihrem Anwalt schriftlich das Angebot gemacht, dass zur Hälfte der Ferienumgangszeit unser Kind ruhig für ein WE bei der Mutter schlafen solle. Im Umkehrschluss habe auch ich diese Regelung für mich beansprucht.
Vor zwei Wochen hat der gegnerische Anwalt noch die Information eingefordert wohin die Reise während meines Umgangs denn geht?
Auch hier habe ich (obwohl mein Anwalt meinte , dass das denen nichts angeht) das Ziel genannt.
Wie lange kann der Quatsch noch gehen?
Wenn ich wüßte, wie diese Umgangsregelung ausssieht und unter welchen Umständen sie geschlossen wurde, könnte ich vielleicht konkreter werden.
Schriftlich zwischen den Parteien geschlossene Umgangsregelungen sind genau genommen ein Vertrag. wer den verletzt, muss den sich daheraus ergebenden Schaden ersetzen. Hast Du Urlaub gebucht und sie bricht den Vertrag grundlos, muss sie blechen.
Die Umgangsregelung sieht folgend aus (war noch kein Hauptsacheverfahren):
Alle 14 Tage von Freitag 17.30 Uhr (nicht 17.00 Uhr) - Sonntag 17.30 Uhr sowie die Hälte aller Ferien (2013 die 1. Hälfte, 2014 die 2. Hälfte). Ausgenommen davon ist leider bisher eine saubere und verbindliche Weihnachtsregelung.
Das grundlos ist hier entscheidend. Zum Schutze Eures Kindes ist es natürlich geradezu geboten, es vor Dir zu schützen. Dann musst Du aber Schlimmeres getan haben, als dem Kind zu erzählen, es könne im Alter von 14 Jahren entscheiden, bei wem es wohnen will. In dieser wahrheitsgemäßen Äußerung liegt nichts Schlimmes, es sei denn, Du hast es noch in anderer Weise gg die Mutter einstellen wollen ...
Ein entschiedenes NEIN! Unser Kind braucht seine Mutter!
Sie echauffiert sich über die Postkarten, welche ich in regelmäßigen Abständen per Einschreiben an mein Kind schiche. Meine Frau findet es als Schikane!
Wenn ich innerhalb des Dorfes zum Grab meines Großvaters fahre (je nach Zeit entweder früh bevor ich zur Arbeit fahre oder eben abends) kann es passieren dass ich meine Tochter auf diesen Weg antreffe. Zuletzt geschehen vor zwei Wochen auf seinen Schulweg. Ich habe nur aus dem Auto gegrüßt und bin ohne anzuhalten weitergefahren. Mehr nicht. Das wiederum ist eine Provokation laut einer Bekannten die gerne sich als Vermittler sehen möchte.
Dazu muss ich hinzufügen, dass ich keinerlei weitere Kommunikationswege zur Verfügung habe. Ausserhalb der Umgangszeiten höre, lese oder sehe ich nichts von unserem Kind.
Die Mutter hat die Telefonnummer geändert. Ich habe keine E- Mail, mir soll es nicht erlaubt sein auch innerhalb der Ortschaft unser Kind anzutreffen. Sie schläft während der Nachtschichten bei fremden Menschen usw. usw.
Jetzt da die Ferien anstehen und unser Kind an einem Stück ganze drei Wochen bei mir sein sollte , dreht die Mutter durch.
Ich Depp habe noch zum Kindeswohl, ihr und ihrem Anwalt schriftlich das Angebot gemacht, dass zur Hälfte der Ferienumgangszeit unser Kind ruhig für ein WE bei der Mutter schlafen solle. Im Umkehrschluss habe auch ich diese Regelung für mich beansprucht.
Vor zwei Wochen hat der gegnerische Anwalt noch die Information eingefordert wohin die Reise während meines Umgangs denn geht?
Auch hier habe ich (obwohl mein Anwalt meinte , dass das denen nichts angeht) das Ziel genannt.
Wie lange kann der Quatsch noch gehen?