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Kurz vor Urlaub- Umgangsverweigerung
#9
(26-07-2013, 09:08)Knecht schrieb: Jetzt geht es also wieder von vorne los.
Das muss nicht sein. Immerhin besteht eine Umgangsvereinbarung (von der Du schreibst, dass sie in "keinem Hauptsacheverfahren" getroffen wurde).
Ich gehe mal davon aus, dass an dieser Vereinbarung das Familiengericht überhaupt nicht beteiligt war ?!

Wenn die Mutter ankündigt, sich an diese Vereinbarung nicht mehr halten zu wollen, besteht für Dich die Möglichkeit, in einem Eilverfahren (e.A.) Deine Rechte vorläufig zu sichern. Alles andere bringt Dich vermutlich tatsächlich in die Situation, dass Du Deine Ferien ohne Dein Kind verbringst!

Einstweilige Anordnungen als vorläufige Entscheidung kann das Gericht treffen, wenn ein Anordnungsanspruch und ein Anordnungsgrund besteht.

Das läßt sich in Deinem Fall darstellen und das sollte Dein Anwalt unbedingt beantragen.

Auf den Terror, den die Kindsmutter veranstaltet, würde ich mich nicht einlassen. Wer Dir verbieten will, Dein eigenes Kind auf den Arm zu nehmen oder es wenigstens zu begrüßen, wenn Ihr Euch trefft, dem fehlt es in einem hochgradigem Maße an Bindungstoleranz (vom Mangel an Vernunft einmal ganz abgesehen).

Die Mutter meines Kindes (übrigens mir bekannt auch viele andere Mütter) hat das gleiche Theater veranstaltet und mir bei eigenmächtiger Überschreitung der gerichtlichen Umgangsregelung ein 235ger Strafverfahren anhängen wollen. Sie hat sich lfd darüber beschwert und es immer zu verhindern versucht, wenn ich außerhalb der Umgangszeiten mit meinem Kind telefonieren wollte. Ist ihr das gelungen, habe ich mich ihr am nächsten Tag auf dem Schulhof in den Weg gestellt, wenn ausnahmsweise sie selbst einmal mein Kind zur Schule gebracht hatte (was sie aber nur ausnahmsweise konnte und weswegen ich ziemlich oft vor Schulbeginn meiner Tochter noch einen schönen Tag wünschen konnte).
Dort, auf dem Schulgelände hatte sie auch noch versucht, das Kind an mir vorbeizuzerren - aber eben nur versucht. Denn mich kann sie nicht umwerfen und eine Szene zu machen war ihr natürlich peinlich.

Wer sich in die Hosen scheisst und das Wohl eines Kindes gefährdet sieht, wenn man in ein Telefonat eingreift und so nicht zuläßt, dass eine Mutter das Kind während des väterlichen Umganges unter Druck setzt, wird natürlich immer ein Spielball der KM bleiben, was dem gemeinsamen Kind auf Dauer viel mehr schaden wird, als ein schon zu Beginn des mütterlichen Terrors konsequentes Handeln.

Man kann sich erfolgreich und zum Wohle seiner Kinder durchsetzen - trotz fehlendem Sorgerecht und trotz anhängigem Gewaltschutzverfahren. Man muss es nur tun.

Du bist ein mitsorgeberechtigtes Elternteil Deines Kindes. Nichts unterscheidet Dich insoweit von seiner Mutter (wenn man vom Geschlecht und von der Schwangerschaft einmal absieht).

Handele auch so!

netlover schrieb:wann kommt deine tochter das nächste mal planmaßig zu dir? wenn sie da ist, ab in den urlaub - lass die ex keifen und die polizei rufen! die machen nix, weil ihr gem. sorge- und abr habt!
grundsätzlich genau richtig! Denn die Mutter macht es nicht anders!

Aber das Kind wird es nicht wollen (s. oben)!
Und darauf sollte er Rücksicht nehmen.
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