26-07-2013, 13:59
Ja, allerdings. Ich erinnere mich an Verhandlungen, in denen mein Vortrag und meine Einwände mit Sätzen wie: "Das trifft auf Sie nicht zu.", oder wesentlich schlichter "Das geht nicht!", abgebügelt wurden.
Es schadet auch nicht, wenn das Rechtsgebiet nicht mit Begriffen wie Kindeswohl, Angemessenheit oder Billigkeit vollgepfropft ist.
Es schadet auch nicht, wenn das Rechtsgebiet nicht mit Begriffen wie Kindeswohl, Angemessenheit oder Billigkeit vollgepfropft ist.