26-07-2013, 21:56
(26-07-2013, 21:09)Arminius schrieb: Mir geht es ja vor allen Dingen darum ob man damit wirklich noch wegen §170 was zu befürchten hat.
Hallo Arminius, wenn Du entsprechend Deiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften bezahlst und Deine Zahlung höher als der Unterhaltsvorschusssatz des Jugendamts ist, dann hast Du aus meiner Sicht wenig zu befürchten.
Der Staatsanwalt wird wegen der Anzeige zwar ermitteln, aber das Verfahren bei Vorliegen geringer Leistungsfähigkeit wahrscheinlich einstellen.
Ein Restrisiko bleibt immer, abhängig vom Jagdeifer des Staatsanwalts.