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Hausdurchsuchung, Beschwerde, Einstellung, Entschädigungsbeschluss
#3
Die hat behauptet, du hättest mit Waffengewalt ein Stofftier und eine Handykarte gestohlen und daraufhin nehmen die dich mit vier Bütteln auseinander? Der chronische deutsche Hausdruchsuchungswahnsinn kennt keine Grenzen.

Stell dir unter einer Entschädigung nichts Falsches vor. Eine Entschädigung geht nach §2 Strafverfolgungsentschädigungsgesetz und §9 StrEG. Entschädigt werden kannst du z.B. für dir entstandene Anwaltskosten, Verdienstausfall, Reinigungskosten. Nichts für immaterielle Schäden.

Etwas anderes sind Zivilverfahren von dir gegen die Ex.

http://kurokasai.wordpress.com/mehrere-t...htswidrig/
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RE: Hausdurchsuchung, Beschwerde, Einstellung, Entschädigungsbeschluss - von p__ - 28-07-2013, 15:21

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