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BGH v. 19.06.2013: Unterhaltspflicht bei Hartz IV - fikt. Einkommen, Leistungsfähigk.
#2
Täusche ich mich da, oder ist dieser Beschluss/Urteil einfach die Verneinung einer Pflicht, sich den Unterhalt nach einer erzwungenen Titulierung von der Arbeitsagentur zu holen, um ihn an das Kind weiterzureichen?
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RE: BGH v. 19.06.2013: Unterhaltspflicht bei Hartz IV - fikt. Einkommen, Leistungsfähigk. - von p__ - 29-07-2013, 22:49

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