30-07-2013, 11:48
Du schreibst, dass Du Mindestunterhalt bezahlst. Falls es einen Unterhaltstitel über dem Mindestunterhalt gibt und Du deshalb Unterhaltsschulden hast, dann ist der Weg zur Pfändung je nach EU-Land mehr oder weniger offen.
Sie kann auch plötzlich irgendetwas ganz Wertvolles vermissen und Dich anzeigen/verklagen, weil sie sich sicher ist, dass nur Du das eingesackt haben kannst.
Mit Gegenständen in Deinem Besitz, für die sie die Kaufbelege oder die sie (mit)finanziert hat, kann sie Dir ebenfalls Ärger bereiten.
Da gibt es sicher noch mehr.
Sie kann auch plötzlich irgendetwas ganz Wertvolles vermissen und Dich anzeigen/verklagen, weil sie sich sicher ist, dass nur Du das eingesackt haben kannst.
Mit Gegenständen in Deinem Besitz, für die sie die Kaufbelege oder die sie (mit)finanziert hat, kann sie Dir ebenfalls Ärger bereiten.
Da gibt es sicher noch mehr.