31-07-2013, 03:30
Wie oft denn noch?
Wer im Ausland wohnt und Unterhaltsanspreuche aus D zu erwarten hat, der ist den Schikanen aus D viel besser gewappnet als jemand der in D lebt.
Wer zudem, wie hier der Fall, sogar den MindestKU bezahlt, braucht sich gar keine Sorgen zu machen und kann getrost die Anfragen aus D ignorieren, denn die Muehe macht sich keine Behoerde oder Gericht in D wenn schon genuegend Geld fliesst denn die Gefahr, das die Geldquelle ganz versiegt, ist nicht unerheblich.
Um dem ganzen Zinober mal Nachdruck zu verleihen, kann man ein kleines Schreiben ansetzen und im Falle weiterer Forderungen aus D schon damit drohen, das der Geldhahn komplett zugedreht wird. Das wird mit grosser Sicherheit dort schnell ernst genommen und weitere Schreiben werden dann eingestellt.
Unterhaltsansprueche in Deutschland gelten auch in Deutschland und NUR in Deutschland, alles andere sind nur internationale Vereinbarungen um die Vollstreckung zu vereinfachen bei dieser aber dann der Vollstreckungstaat die Hoheit hat und das ist sehr oft mehr als schwierig denn man kann sich im Ausland sehr gut dagegen wehren. Oft wird die versuchte Vollstreckung im Ausland dann fuer nicht vollstreckungsfaehig erachtet. Ich habe es schon mehrfach erlebt und kann auf einen sehr guten Erfahrungswert zurueckgreifen, besonders was Spanien betrifft!
Wer im Ausland wohnt und Unterhaltsanspreuche aus D zu erwarten hat, der ist den Schikanen aus D viel besser gewappnet als jemand der in D lebt.
Wer zudem, wie hier der Fall, sogar den MindestKU bezahlt, braucht sich gar keine Sorgen zu machen und kann getrost die Anfragen aus D ignorieren, denn die Muehe macht sich keine Behoerde oder Gericht in D wenn schon genuegend Geld fliesst denn die Gefahr, das die Geldquelle ganz versiegt, ist nicht unerheblich.
Um dem ganzen Zinober mal Nachdruck zu verleihen, kann man ein kleines Schreiben ansetzen und im Falle weiterer Forderungen aus D schon damit drohen, das der Geldhahn komplett zugedreht wird. Das wird mit grosser Sicherheit dort schnell ernst genommen und weitere Schreiben werden dann eingestellt.
Unterhaltsansprueche in Deutschland gelten auch in Deutschland und NUR in Deutschland, alles andere sind nur internationale Vereinbarungen um die Vollstreckung zu vereinfachen bei dieser aber dann der Vollstreckungstaat die Hoheit hat und das ist sehr oft mehr als schwierig denn man kann sich im Ausland sehr gut dagegen wehren. Oft wird die versuchte Vollstreckung im Ausland dann fuer nicht vollstreckungsfaehig erachtet. Ich habe es schon mehrfach erlebt und kann auf einen sehr guten Erfahrungswert zurueckgreifen, besonders was Spanien betrifft!
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum