02-08-2013, 23:38
Richter sind nicht nur überheblich sondern dürfen selbst bei Unfähigkeit nicht abgelehnt werden, wie jetzt noch mal das Oberlandesgericht Celle in seinem urteil bestätigt hat.
zur Begründung gibt das OLG Celle an:
"fehlender Fachkenntnis” und “nicht belegte Fortbildungen” sind von ungeeignet eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen.
Die Ablehnung kann nicht auf einen etwaigen Mangel an Sachkunde bzw. auf Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit gestützt werden, weil
alle Beteiligten im Verfahren der selben fehlenden Fachkunde ausgesetzt sind.
weitere Infos unter
http://www.vaterlos.eu/urteile-familienr...t-moglich/
zur Begründung gibt das OLG Celle an:
"fehlender Fachkenntnis” und “nicht belegte Fortbildungen” sind von ungeeignet eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen.
Die Ablehnung kann nicht auf einen etwaigen Mangel an Sachkunde bzw. auf Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit gestützt werden, weil
alle Beteiligten im Verfahren der selben fehlenden Fachkunde ausgesetzt sind.
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http://www.vaterlos.eu/urteile-familienr...t-moglich/