03-08-2013, 18:16
So. Nun ist der Beschluss da !
Ich hatte ja eine Vollstreckungsabwehrklage angestrengt, da die Gegenseite 4.000 Euro zuviel anforderte und ich belegen konnte, dass ich diese gezahlt habe. Meine Klage wurde abgewiesen, da Anwaltspflicht bestünde.
Also wendete ich mich an meinen Anwalt, der sich eine Vollmacht unterschreiben ließ und eine verlängerte Frist bei Gericht beantragte. Allerdings blieb das Einreichen einer Vollstreckungsabwehrklage aus! Die Frist ist verstrichen. Klare Aussage des Anwaltes über den Vorgang fehlt bis jetzt noch.
Somit hat das Amtsgericht nun verfügt, dass mir von meinem Lohn 840 Euro verbleiben. Zusätzlich verbleibt mir wegen eines bei mir wohnenden unterhaltsverpflichteten Kindes 1/3 der Differenz der verbleibenden Restsumme in Bezug auf mein Gehalt. Das wären ca. 290 Euro.
Somit verbleiben mir 840 Euro plus ca. 290 Euro. Davon soll ich laufenden Unterhalt in Höhe von 530 Euro zahlen. Die Pfändung bezieht sich ja auf Rückstände.
Das Amtsgericht verwies darauf, ob die Beurteilung dessen, dass ich in meinen Schreiben an das Gericht anmerkte, (komischerweise ging man doch auf meine Schreiben ein trotz Anwaltspflicht?), dass ich den laufenden Unterhalt nun von dem verbleibenden Geld nicht mehr zahlen könne, dem Strafgericht unterliegt, bezüglich dessen meine Bewährung noch bis Mai 2014 läuft und ich zur Zahlung dieser Summe angehalten werde.
Ich habe nunmehr die private Insolvenz angemeldet. Dergestalt, dass eine von mir beauftragte Stelle nun das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet hat und in der Folge dann sofort die Insolvenz eingeleitet wird. Sofort nach Beginn des Insolvenzverfahrens unterliege ich dem Vollstreckungsschutz. Mein Gehalt liegt knapp unter dem pfändungsfreien Betrag. Dass die Unterhaltsrückstände nicht der Restschuldbefreiung unterliegen ist mir bekannt, aber derzeit völlig egal.
Weil meine Ex einen Zerstörungsfeldzug betrieben hat, geht sie nun mit unter.
Wir haben eine gemeinsame Haushälfte die fremdvermietet ist. Der Kredit ist gesamtschuldnerisch. Da sie auf keines meiner Angebote einging und jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, wo mir die Bude sowieso egal ist, geht dieses Immobilienvermögen in die Insolvenzmasse ein.
Vorab habe ich meine Ex zivilrechtlich verklagt, da sie sich seit Jahren geweigert hat, wesentlich günstigere Zinsangebote der Bank an zu nehmen als der Zins, der gerade gezahlt werden muß. Somit hat sie als Mitgesellschafterin der GbR willkürlich den Mitgesellschafter (also mich) geschädigt, weshalb sie zu Schadenersatz verpflichtet ist. Termin ist am 22.08. bei Gericht. Die Summe beläuft sich auf ca. 2.500 Euro Verlust für mich. Monatlich kommen 115 Euro hinzu.
Da es sich um eine Tilgungsaussetzungsfinanzierung handelt, ist nichts von der ursprünglichen Schuldsumme getilgt. Zur Tilgung steht eine Lebensversicherung bei der Bank bereit, die abgetreten ist. Wenn die Insolvenz bekannt wird, wird die Bank den Kredit fällig stellen. Da bei mir nichts mehr zu holen ist, hält sie sich an die Ex. Die Lebensversicherung wird die Bank vorab als Sicherung kassieren. Somit ist der ansehnliche Rückkaufswert aus dem Vertrag für die Ex futsch, auf den sie die ganze Zeit scharf war.
Danach werde ich die Hälfte des Rückkaufswertes zivilrechtlich geltend machen, da mir als Miteigentümer natürlich nicht nur die hälftigen Ausgaben, sondern auch die hälftigen Einnahmen zuzurechnen sind und übergebe dies dann dem Insolvenzverwalter zur Abwicklung und zwar genau dann, wenn die Ex es tatsächlich noch schaffen sollte, die Haushälfte über eine andere Bank zu finanzieren um die derzeitige Bank nach Fälligstellung des Kredites zu befriedigen, was bedeutet dass sie dann meine Hälfte der Schuld übernehmen muss und gleichzeitig die Hälfte des Rückkaufswertes zu erstatten hat. Nochmals ca. 9.000 Euro.
Es kann auch sein, dass der Insolvenzverwalter die Kosten auf die Ex abwälzt und die Mieteinnahmen kassiert. Rechtlich geht das, da bei einer GbR die Grundlage dafür besteht dies machen zu können.
Ich bin sehr gespannt.
Da sie sich alle Mühe gegeben hat nun meine Existenz zu zerstören, muss sie mit den Folgen für sich leben, die sie nicht absieht. Ihr Elternhaus wird ihr jedenfalls um die Ohren fliegen. Die Haushälfte kann auch ohne weiteres nicht verkauft werden, da die Versorgungseinrichtungen der Haushälfte im Keller derjenigen Haushälfte liegen die sie bewohnt. somit gelten ihre eigenen Kellerräume als wohnwirtschaftlich gesamtgenutzt.
Rache ist süß. Mit einer Insolvenz meinerseits hat sie nicht gerechnet und mit den Folgen kennt sie sich nicht aus.
Ich hatte ja eine Vollstreckungsabwehrklage angestrengt, da die Gegenseite 4.000 Euro zuviel anforderte und ich belegen konnte, dass ich diese gezahlt habe. Meine Klage wurde abgewiesen, da Anwaltspflicht bestünde.
Also wendete ich mich an meinen Anwalt, der sich eine Vollmacht unterschreiben ließ und eine verlängerte Frist bei Gericht beantragte. Allerdings blieb das Einreichen einer Vollstreckungsabwehrklage aus! Die Frist ist verstrichen. Klare Aussage des Anwaltes über den Vorgang fehlt bis jetzt noch.
Somit hat das Amtsgericht nun verfügt, dass mir von meinem Lohn 840 Euro verbleiben. Zusätzlich verbleibt mir wegen eines bei mir wohnenden unterhaltsverpflichteten Kindes 1/3 der Differenz der verbleibenden Restsumme in Bezug auf mein Gehalt. Das wären ca. 290 Euro.
Somit verbleiben mir 840 Euro plus ca. 290 Euro. Davon soll ich laufenden Unterhalt in Höhe von 530 Euro zahlen. Die Pfändung bezieht sich ja auf Rückstände.
Das Amtsgericht verwies darauf, ob die Beurteilung dessen, dass ich in meinen Schreiben an das Gericht anmerkte, (komischerweise ging man doch auf meine Schreiben ein trotz Anwaltspflicht?), dass ich den laufenden Unterhalt nun von dem verbleibenden Geld nicht mehr zahlen könne, dem Strafgericht unterliegt, bezüglich dessen meine Bewährung noch bis Mai 2014 läuft und ich zur Zahlung dieser Summe angehalten werde.
Ich habe nunmehr die private Insolvenz angemeldet. Dergestalt, dass eine von mir beauftragte Stelle nun das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet hat und in der Folge dann sofort die Insolvenz eingeleitet wird. Sofort nach Beginn des Insolvenzverfahrens unterliege ich dem Vollstreckungsschutz. Mein Gehalt liegt knapp unter dem pfändungsfreien Betrag. Dass die Unterhaltsrückstände nicht der Restschuldbefreiung unterliegen ist mir bekannt, aber derzeit völlig egal.
Weil meine Ex einen Zerstörungsfeldzug betrieben hat, geht sie nun mit unter.
Wir haben eine gemeinsame Haushälfte die fremdvermietet ist. Der Kredit ist gesamtschuldnerisch. Da sie auf keines meiner Angebote einging und jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, wo mir die Bude sowieso egal ist, geht dieses Immobilienvermögen in die Insolvenzmasse ein.
Vorab habe ich meine Ex zivilrechtlich verklagt, da sie sich seit Jahren geweigert hat, wesentlich günstigere Zinsangebote der Bank an zu nehmen als der Zins, der gerade gezahlt werden muß. Somit hat sie als Mitgesellschafterin der GbR willkürlich den Mitgesellschafter (also mich) geschädigt, weshalb sie zu Schadenersatz verpflichtet ist. Termin ist am 22.08. bei Gericht. Die Summe beläuft sich auf ca. 2.500 Euro Verlust für mich. Monatlich kommen 115 Euro hinzu.
Da es sich um eine Tilgungsaussetzungsfinanzierung handelt, ist nichts von der ursprünglichen Schuldsumme getilgt. Zur Tilgung steht eine Lebensversicherung bei der Bank bereit, die abgetreten ist. Wenn die Insolvenz bekannt wird, wird die Bank den Kredit fällig stellen. Da bei mir nichts mehr zu holen ist, hält sie sich an die Ex. Die Lebensversicherung wird die Bank vorab als Sicherung kassieren. Somit ist der ansehnliche Rückkaufswert aus dem Vertrag für die Ex futsch, auf den sie die ganze Zeit scharf war.
Danach werde ich die Hälfte des Rückkaufswertes zivilrechtlich geltend machen, da mir als Miteigentümer natürlich nicht nur die hälftigen Ausgaben, sondern auch die hälftigen Einnahmen zuzurechnen sind und übergebe dies dann dem Insolvenzverwalter zur Abwicklung und zwar genau dann, wenn die Ex es tatsächlich noch schaffen sollte, die Haushälfte über eine andere Bank zu finanzieren um die derzeitige Bank nach Fälligstellung des Kredites zu befriedigen, was bedeutet dass sie dann meine Hälfte der Schuld übernehmen muss und gleichzeitig die Hälfte des Rückkaufswertes zu erstatten hat. Nochmals ca. 9.000 Euro.
Es kann auch sein, dass der Insolvenzverwalter die Kosten auf die Ex abwälzt und die Mieteinnahmen kassiert. Rechtlich geht das, da bei einer GbR die Grundlage dafür besteht dies machen zu können.
Ich bin sehr gespannt.
Da sie sich alle Mühe gegeben hat nun meine Existenz zu zerstören, muss sie mit den Folgen für sich leben, die sie nicht absieht. Ihr Elternhaus wird ihr jedenfalls um die Ohren fliegen. Die Haushälfte kann auch ohne weiteres nicht verkauft werden, da die Versorgungseinrichtungen der Haushälfte im Keller derjenigen Haushälfte liegen die sie bewohnt. somit gelten ihre eigenen Kellerräume als wohnwirtschaftlich gesamtgenutzt.
Rache ist süß. Mit einer Insolvenz meinerseits hat sie nicht gerechnet und mit den Folgen kennt sie sich nicht aus.